Informationen aus der Ratssitzung vom 21.06.2023
Projekt „Gigabitausbau und Glasfaseranschlüsse FttB/H im Landkreis Vulkaneifel“
Die Zuständigkeit für das Projekt wird der Verbandsgemeinde Daun temporär übertragen.
Satzung über die Erhebung von Beiträgen der Feld- und Waldwege
Aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung ist die derzeitige Beitragssatzung vom 20.11.1996 unwirksam geworden und durch eine rechtswirksame Satzung zu ersetzen. Hierzu hat die Verwaltung auf Basis des Satzungsmusters des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz den vorliegenden Satzungsentwurf erarbeitet. Die hierin getroffenen Regelungen werden im Folgenden vorgestellt und diskutiert. Insbesondere ist ein Gemeindeanteil festzusetzen, der dem Verkehr, der nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, Rechnung trägt. Nach der Rechtsprechung ist bei der Festlegung eines Gemeindeanteils nicht isoliert auf einen einzelnen Weg und die Ausbaukosten für diesen abzustellen, sondern auf die gesamte Einrichtung (Wegenetz). Eine anderweitige Nutzung spielt hierbei nur insoweit eine Rolle, als sie nicht unerheblich ist und einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslöst, was aber etwa auf den Fußgänger- und den Radfahrverkehr oder Nutzungen wie das Reiten im Allgemeinen nicht zutrifft. Bei einer nur geringen anderweitigen Nutzung kann der Gemeindeanteil auf 0 Prozent festgesetzt werden. Nachdem der Rat die vorliegende Nutzungssituation in den Blick genommen hat, kommt er zu dem Ergebnis, dass eine Fremdnutzung bezogen auf das gesamte Wegenetz als unerheblich einzustufen und der Gemeindeanteil damit auf 0% festzusetzen ist. Daraufhin wurde der vorliegende Entwurf als Satzung beschlossen. Der Gemeindeanteil wird auf 0% festgesetzt. Aufgrund rechtstheoretisch möglicher Beitragsansprüche soll die Satzung rückwirkend zum 31.12.2019 in Kraft treten.
Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Im Rechgarten“
Vor dem Hintergrund des Straßenbauprogramms im Rahmen der Beratungen vom 08.12.2022 wurde u.a. über die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bauleitplanes beraten. Die städtebauliche Ordnung der vorhandenen Streubebauung und die Herstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Herstellung von Verkehrsanlagen ist Ziel des Bebauungsplanverfahrens. Die Gebietsabgrenzung ist in der Plankarte dargestellt (siehe Ausgabe 27/2023). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Im Rechgarten“ und wurde einstimmig beschlossen.
Ausbau der B421 „Hillesheimer Straße“ in der Ortsdurchfahrt Dreis
Dem Ausbau der Hillesheimer Straße B421 wurde vom Rat zugestimmt. Die auf die Ortsgemeinde Dreis-Brück entfallenden Kosten belaufen sich auf rd. 45.000 €.
Informationen der Ortsbürgermeisterin
- Im Rahmen des Kreisstraßenausbaus K59 (Im Höfchen) wird auch der Brunnenplatz in Brück umgestaltet. Die Finanzierung dieser Maßnahme soll teilweise aus Mitteln der Dorferneuerung erfolgen, dazu wird ein Zuschussantrag gestellt.
- Am Stausee ist eine Überholung des Ablaufbauwerks (Mönch) erforderlich. Dazu liegt bisher ein Angebot vor. Zwei weitere Angebote folgen.
- Der seit einigen Jahren verwaiste „Pflanzgarten“ im Dreiser Wald soll reaktiviert werden. Die ersten Arbeiten zur Instandsetzung der Fachwerkhütte und das Freischneiden des Geländes wurden bereits dankenswerterweise von ehrenamtlich tätigen Dreis-Brücker Bürgern durchgeführt. Auch wurden im Frühjahr erste Aussaaten und Anpflanzungen vorgenommen. Als nächstes soll die Fachwerkhütte mit neuem Boden, Decke und Kamin ausgestattet sowie der Außenzaun instandgesetzt werden. Freiwillige Helfer sind herzlich willkommen. Ziel der Reaktivierung des Pflanzgartens ist u.a. das Aufziehen von Pflanzen für den heimischen Wald, die Nutzung als Dorfgarten und damit auch die Schaffung einer Begegnungsstätte für Jung und Alt. Darüber hinaus ist vorgesehen, dort Workshops der Kinder- und Jugendarbeit in Verbindung mit der Jugendpflege der VG Daun (Projekt Jugendwerkstatt) durchzuführen. Außerdem sollen andere intergenerative Workshops im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) organisiert werden.
- Anfang November 2023 besucht der Ortsgemeinderat den Landtag Rheinland-Pfalz.
Sonstiges
- Die „Geburtsbäume“, welche seit über 30 Jahren für jedes neugeborene Kind in der Ortsgemeinde gepflanzt werden, bereiten mittlerweile große Probleme, da viele der Neuanpflanzungen seit einigen Jahren aufgrund mangelnder Pflege und der großen Trockenheit eingehen. Angedacht wird, diese Tradition zu beenden und eine Alternative zu suchen.
- Aus der Mitte des Rates wurde auf die neu gestaltete Naturbegräbnisstätte der Ortsgemeinde Üdersdorf hingewiesen. Es handelt sich dabei um eine sehr gelungene Anlage.